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Der Vorstand informiert: Änderungen ab 01.01.2019

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,

der Vorstand möchte Sie über folgende wichtige Neuerungen und Änderungen im Verein, welche ab dem 01.01.2019 zur Anwendung kommen, informieren.

 

Änderung des Mahnwesens ab 01.01.2019
Wie in der Mitgliederversammlung vom 23.11.2018 bereits mitgeteilt entfällt ab dem 01.01.2019 die bisherige Zahlungserinnerung.
Das Mahnwesen ist ab dem 01.01.2019 wie folgt geregelt:

A) Rechnung (Zahlungsfrist 10 Tg.)
B) 1. Mahnung (keine Mahngebühren; Zahlungsfrist 7 Tg.)
C) 2. und letzte Mahnung (inkl. 6€ Mahngebühren; Zahlungsfrist 7 Tg.)

Wir hoffen dadurch den Aufwand für das Mahnwesen deutlich verringern zu können.

 

Rechnungsgebühr bei Rücklastschriften:
Leider mussten wir bei Zahlungspflichtigen Mitgliedern die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen einen negativen Trend feststellen. Es kommt vermehrt vor, dass der Bankeinzug zurückgeht. Dies verursacht nicht nur Kosten sondern auch mehr Verwaltungsarbeit.

Gründe dafür sind:

  • Kontodaten haben sich geändert, der Verein wurde nicht informiert
  • Konto ist am Tag es Einzugs nicht oder nicht ausreichend gedeckt
  • Mitglied widerspricht der Lastschrift

Aus diesem Grund wir bei Rücklastschriften ab dem 01.01.2019, welche wir in eine Rechnung umwandeln müssen, ebenso eine Rechnungsgebühr i.H.v. 6,00 EUR erhoben.

 

Wir möchten Sie nochmals an folgende Punkte erinnern, und bitte sie diese einzuhalten:

  • Informieren Sie uns rechtzeitig über Änderungen ihrer Kontodaten
  • Sorgen sie dafür, dass ihr Konto zum Tag es Einzuges ausreichend gedeckt ist
  • Klären Sie mit uns den Sachverhalt (telefonisch oder per Mail) bevor sie dem Bankeinzug widersprechen (ein Widerspruch entbindet sie nicht von ihrer Zahlungspflicht)

 

Mit freundlichen Grüßen
Danijel Bobovecki
1. Vorsitzender

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