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Einladung zur Abteilungsversammlung 2020 der Abteilung Fußball

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder der Abteilung Fußball,

hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Abteilungsversammlung 2020 der Abteilung Fußball

am Mittwoch, den 14. Oktober 2020 um 19.30 Uhr
im Bürgerstüberl im Bürgerhaus, Geltinger Str. 43, 85652 Pliening

recht herzlich ein.

Bitte denken Sie an den Mund und Nasenschutz welcher zu tragen ist.

Sie können bis zum 30.09.2020 schriftlich Anträge (§7 der allgemeinen Geschäftsordnung) zur Tagesordnung stellen. Die Anträge sind zu richten an:

TSV Pliening-Landsham e.V.
Christian König
Kirchweg 27
85652 Pliening

Die endgültige Tagesordnung ist ab dem 04.10.2020 in unserer Geschäftsstelle und auf unserer Vereinshomepage einzusehen. Wir bitten um pünktliches und zahlreiches Erscheinen.


Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Eröffnung der Abteilungsversammlung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit der Abteilungsversammlung
  3. Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der Abteilungsversammlung vom 04.06.2019
  4. Abteilungsbericht der Abteilungsleitung und der Jugendleitung
  5. Kassenbericht des Schatzmeisters und Revisionsbericht des Prüfungsausschusses
  6. Aussprache zu den einzelnen Berichten
  7. Beschlussfassung über die Entlastung des Kassiers nach vorzeitigem Rücktritt
  8. Neuwahlen des Kassiers
  9. Sonstiges
  10. Schließung der Versammlung

Bitte beachten Sie auch die weiter unten aufgeführten Regelungen zur Versammlung

 

Mit freundlichen Grüßen
Christian König
Abteilungsleiter

 

Regelungen zu Versammlungen, Sitzungen und Elternabenden

Angesichts der COVID-19 Pandemie dürfen alle Versammlungen (Jahreshauptversammlungen, internen Abteilungssitzungen, Elternabende etc.) nur unter Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen durchgeführt werden.

Schutz – und Hygienemaßnahmen

  • In den Gebäuden und Räumen der Veranstaltungen gilt eine generelle Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Während der Veranstaltungen dürfen die Mund-Nasen-Bedeckungen abgenommen werden. Sie müssen jedoch dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann und wenn die Teilnehmenden sich im Raum bewegen.
  • Alle Teilnehmer müssen sich vor dem Betreten der Veranstaltungen die Hände desinfizieren oder waschen (Handwäsche mit Seife mindestens 20 Sekunden).
  • Der Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen ist beim Betreten, Verlassen und im Inneren der Gebäude stets einzuhalten.
  • Die Husten- und Nies-Etikette (Husten und Niesen in die Armbeuge) ist stets zu beachten. Bitte nicht in die Hände husten oder niesen.
  • Die Räume sollen nach Möglichkeit ohne Berührung von Türklinken betreten und verlassen wer-den.
  • Die Benutzung von sanitären Einrichtungen ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig.
  • Bitte lassen Sie die Stühle an Ihren Plätzen, da diese mit entsprechendem Abstand gestellt sind.
  • Verzichten Sie auf engen persönlichen Kontakt, wie z. B. Händeschütteln zur Begrüßung und Ver-abschiedung.
  • Die Teilnehmerzahl von maximal 100 Personen darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.
  • Geschlossene Räume sind vor und nach der Veranstaltung ausreichend zu lüften (mindestens 10-15 Minnten).

Folgende Personen dürfen nicht an den Veranstaltungen teilnehmen:

  • Personen, die unter einer akuten respiratorischen / fiebrigen Erkrankung leiden.
  • Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person mit bestätigter SARSCoV-2-Infek-tion hatten.
  • Personen, die einer amtlichen Quarantäne unterliegen.

Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei COVID-19 haben, wird in ei-genem Interesse empfohlen, enge Kontakte soweit wie möglich zu vermeiden und nicht an größeren Ver-anstaltungen teilzunehmen. Personen, die an einer akuten Allergie leiden, die aufgrund der Symptome mit einer respiratorischen Erkrankung gleichgesetzt werden könnten, müssen hierüber einen Nachweis erbrin-gen (Allergiepass oder aktuelle Arztbescheinigung).

Kontraktdatenerfassung

  • Bei allen Veranstaltungen ist die Erfassung von Kontaktdaten zwecks Rückverfolgbarkeit von In-fektionsketten bei einer möglichen Infektion eines Teilnehmers erforderlich. Dabei wird der volle Name, eine sichere Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse oder Anschrift), Zeitraum und Ort des Aufenthaltes dokumentiert.
  • Die Kontaktdatenerfassung kann händisch (Zettel, Stift) oder auch digital erfolgen.
  • Die erfassten Kontaktdaten werden nach einer vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist von vier Wo-chen vernichtet oder gelöscht.

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