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Regelungen zum Sportbetrieb ab dem 21.02.2022

Liebe Mitglieder,

die beim TSV Pliening-Landsham e.V. geltende Regelung für den Sportbetrieb ab dem 21.02.2022 kann der nachfolgenden Grafik oder dem angehängten PDF Dokument entnommen werden.

Des Weiteren werden nachfolgende Regelungen festgelegt:

Vereinsheim:

  • Zugang ist nur unter Einhaltung der 3G-Regelung erlaubt.
  • Das Tragen einer FFP2-Maske ist beim Betreten des Vereinsheimes Pflicht.

Aktive Sportler*innen:

  • Der Zugang zu den Sportstätten Indoor ist für Sporttreibende unter Einhaltung der 3G-Regelung erlaubt.

  • Der Zugang zu den Sportstätten Outdoor ist für Sporttreibende unter Einhaltung der 3G-Regelung erlaubt.

Nicht aktive Sportler*innen:

  • Der Zugang zu den Sportstätten Indoor für nicht Sporttreibende ist unter Einhaltung der 2G-Regelung erlaubt (für Kinder unter 14 Jahren und Schüler ist kein Nachweis erforderlich, Sonstige Personen müssen einen 2G-Nachweis erbringen).

  • Der Zugang zu den Sportstätten Outdoor für nicht Sporttreibende ist unter Einhaltung der 2G-Regelung erlaubt (für Kinder unter 14 Jahren und Schüler ist kein Nachweis erforderlich, Sonstige Personen müssen einen 2G-Nachweis erbringen).

Ausnahmenregelung bezüglich 2G/3G-Nachweis:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind getesteten Personen gleichgestellt.

  • Kinder die noch nicht eingeschult sind getesteten Personen gleichgestellt.

  • Schülerinnen und Schüler mit regelmäßigen Schultestungen (Nachweis in Form eines Schulausweises oder einer Schulbestätigung ist beim verantwortlichen Übungsleiter/Trainer vorzulegen) sind getesteten Personen gleichgestellt.

  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hierfür ist ein schriftliches ärztliches Attest im Original mit Angabe zu Name und Geburtsdatum erforderlich. Zusätzlich muss ein negativer Testnachweis (zulässig ist ein PCR-Test, ein PoC-PCR-Test, ein Schnelltest oder ein vor Ort und unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest) verantwortlichen Übungsleiter/Trainer vorgelegt werden.

Als Testnachweis ist zugelassen, ein

  • PCR-Test, PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, oder

  • PoC-Antigentest (Schnelltest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder

  • ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht und vor Ort vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

Allgemeines:

  • Übungsleiter/Trainer sind verpflichtet die erforderlichen Nachweise vor jeder Übungsstunde/Trainingsstunde zu prüfen. Alternativ kann auch der 2G Nachweis (Genesen, Geimpft) und der Nachweis einer Auffrischungsimpfung freiwillig per Email an covid19@tsv-pliening.de eingereicht werden. Der negative Testnachweis muss immer vor Ort erbracht werden.

  • Übungsleiter/Trainer sind verpflichtet die Aufsichtspflicht bei einem Selbsttest vor Ort wahrzunehmen. Sportler*innen müssen einen zugelassenen (siehe Abschnitt Testnachweis) Selbsttest mitbringen. Die Aufsichtspflicht bei einem Nachweis durch einen Selbsttest kann nicht auf Eltern übertragen werden.

  • Die Verwendung von Umkleiden und Duschen ist erlaubt. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in den Umkleiden und Toiletten (Ausnahmen siehe Maskenpflicht).

  • Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auf der Sportanlage / in der Sportstätte (außer bei der Sportausübung) und in geschlossenen Räumlichkeiten. Kinder und Jugendliche von 6 – 16 Jahren sind zum Tragen einer geeigneten OP-Maske verpflichtet.

  • Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis sechs Jahren oder Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Dies ist vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Attests im Original nachzuweisen (inkl. Name, Geburtsdatum und konkreten Angaben zum Grund der Befreiung).

  • Bei Nichteinhaltung wird der Verein von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die entsprechende Person vom Trainingsbetrieb ausschließen.

  • Fragen sind zu richten an covid19@tsv-pliening.de

 

 

Mit sportlichen Grüßen
Danijel Bobovecki
Erster Vorsitzender

Regelung Sportbetrieb ab 21.02.2022
Regelung Sportbetrieb ab 21.02.2022

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